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Stiftungsordnung
für den Internationalen Artistenpreis
"Ehrenmedaille der Artistik"
§
1: Zweck der Stiftungsordnung
Diese
Stiftungsordnung regelt die Verleihung des vom
Förderverein Internationales Artistenmuseum e.V.
(folgend "Förderverein" genannt) gemäß der Definition im
§ 2, Absatz 3 seiner Satzung gestifteten
"Internationalen Artistenpreises".
§ 2:
Ausgestaltung des "Internationalen Artistenpreises"
Der
"Internationale Artistenpreis" besteht aus einer
Medaille. Sie ist zweiseitig massiv aus Messing geprägt,
35 mm Durchmesser, mit Öse, echt vergoldet, mit
Bandschluppe 30 mm breit, rechts und links
schwarz- rot- gelb, in der Mitte rot- weiß, mit
Metallträger, rückseitig Broschierung incl. Bandminiatur
30x10 mm. Vorderseite: "Ehrenmedaille der Artistik" mit
Logo des Fördervereins. Rückseite: "Förderverein
Internationales Artistenmuseum e.V." mit Gravursockel
für Jahreszahl der Verleihung. Zur Medaille gehört eine
Urkunde, die von zwei Vorstandsmitgliedern
(Vorsitzende(r), Geschäftsführer) unterschrieben und
gespiegelt sein muss, aus der die Gründe der Verleihung
hervorgehen. Der "Internationale Artistenpreis" kann mit
einer Prämie bis zu DM 1.000,00 (eintausend DM)
verbunden werden.
§ 3:
Auswahlverfahren
Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des
Fördervereins, die ihren Vorschlag ausführlich
begründen. Der Vorstand beschließt diese Auszeichnung
mit einfacher Stimmenmehrheit und begründet seine
Auswahl.
§ 4:
Verleihungsturnus und Überreichung
Die
Verleihung soll in der Regel einmal jährlich während des
"Internationalen Tages der Artisten" in Klosterfelde
erfolgen. Ausnahmen sind bezüglich Turnus, Zeit und Ort
möglich.
Die Überreichung des "Internationalen Preises der
Artisten" wird von der/ dem Vorsitzenden des
Fördervereins vorgenommen. Im Verhinderungsfall kann ein
anderes Vereinsmitglied damit beauftragt werden.
§ 5: Anzahl
der Preisträger
Die Zahl der
(lebenden) Preisträger wird nicht begrenzt.
Beschlossen
in der Sitzung des Vorstandes am 27. September 2000
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Die Vorsitzende: |
Der Geschäftsführer: |
Der Schatzmeister: |
Vorstandsmitglied: |
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Dr. Marianne Haus |
Roland Weise |
Rainer Frenk |
Bernd Hoeveler |

Stiftungsordnung
für den Deutschen Ehrenpreis für künstlerische
Lebensleistung
§1: Zweck der Stiftung
Der
Förderverein des Internationalen Artistenmuseums e. V.
beabsichtigt, mit der Auszeichnung durch den "Deutschen
Ehrenpreis für künstlerische Lebensleistung"
Persönlichkeiten des kulturellen Lebens zu ehren, die
durch ihre künstlerischen Leistungen in ihrem Fachgebiet
beispielhaft die deutsche bzw. internationale
Unterhaltungskunst vertreten bzw. vertreten haben.
§ 2: Ausgestaltung des Ehrenpreises
Der
Ehrenpreis besteht aus einer Trophäe mit einem silbernen
Schild über den Titel des Preises, das Auszeichnungsjahr
und den Namen des Preisträgers auf dem Gravursockel. Er
wird zusammen mit einer Urkunde, die vom Schirmherrn des
Internationalen Artistenmuseums und zwei
Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein muss,
überreicht.
§ 3: Das Auswahlverfahren
Vorschlagsberechtigt sind in- und ausländische
Bürger/innen, die ihren Antrag begründen und einen
künstlerischen Lebenslauf des/r auszuzeichnenden
Künstlers/in beilegen. Mit diesem Preis können nur
Persönlichkeiten geehrt werden, die mindestens vier
Jahrzehnte als Artisten, Entertainer, Magier, Sänger/in,
Vortragskünstler oder Programmgestalter, Regisseur/in
oder in einem anderen Fach der Unterhaltungskunst
beispielgebend tätig sind oder waren.
§ 4: Verleihungsturnus
Die
Auszeichnung hat während einer öffentlichen
Veranstaltung durch ein Vorstandsmitglied, den
Schirmherrn oder einen mit dem Artistenmuseum
verbundenen Politiker zu erfolgen. Die Anzahl der
Preisträger wird nicht begrenzt.
Berlin, den
23. November 2011
Der Vorstand
des Fördervereins Internationales Artistenmuseum e.V.
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