Stiftungsordnung
für den Internationalen Artistenpreis
"Ehrenmedaille der Artistik"

§ 1: Zweck der Stiftungsordnung

Diese Stiftungsordnung regelt die Verleihung des vom Förderverein Internationales Artistenmuseum e.V. (folgend "Förderverein" genannt) gemäß der Definition im § 2, Absatz 3 seiner Satzung gestifteten "Internationalen Artistenpreises".

§ 2: Ausgestaltung des "Internationalen Artistenpreises"

Der "Internationale Artistenpreis" besteht aus einer Medaille. Sie ist zweiseitig massiv aus Messing geprägt, 35 mm Durchmesser, mit Öse, echt vergoldet, mit Bandschluppe 30 mm breit, rechts und links schwarz- rot- gelb, in der Mitte rot-  weiß, mit Metallträger, rückseitig Broschierung incl. Bandminiatur 30x10 mm. Vorderseite: "Ehrenmedaille der Artistik" mit Logo des Fördervereins. Rückseite: "Förderverein Internationales Artistenmuseum e.V." mit Gravursockel für Jahreszahl der Verleihung. Zur Medaille gehört eine Urkunde, die von zwei Vorstandsmitgliedern (Vorsitzende(r), Geschäftsführer) unterschrieben und gespiegelt sein muss, aus der die Gründe der Verleihung hervorgehen. Der "Internationale Artistenpreis" kann mit einer Prämie bis zu DM 1.000,00 (eintausend DM) verbunden werden.

§ 3: Auswahlverfahren

Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Fördervereins, die ihren Vorschlag ausführlich begründen. Der Vorstand beschließt diese Auszeichnung mit einfacher Stimmenmehrheit und begründet seine Auswahl.

§ 4: Verleihungsturnus und Überreichung

Die Verleihung soll in der Regel einmal jährlich während des "Internationalen Tages der Artisten" in Klosterfelde erfolgen. Ausnahmen sind bezüglich Turnus, Zeit und Ort möglich.
Die Überreichung des "Internationalen Preises der Artisten" wird von der/ dem Vorsitzenden des Fördervereins vorgenommen. Im Verhinderungsfall kann ein anderes Vereinsmitglied damit beauftragt werden.

§ 5: Anzahl der Preisträger

Die Zahl der (lebenden) Preisträger wird nicht begrenzt.

Beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 27. September 2000

Die Vorsitzende: Der Geschäftsführer: Der Schatzmeister: Vorstandsmitglied:
Dr. Marianne Haus Roland Weise Rainer Frenk Bernd Hoeveler

 

Stiftungsordnung
für den Deutschen Ehrenpreis für künstlerische Lebensleistung

§1: Zweck der Stiftung

Der Förderverein des Internationalen Artistenmuseums e. V. beabsichtigt, mit der Auszeichnung durch den "Deutschen Ehrenpreis für künstlerische Lebensleistung" Persönlichkeiten des kulturellen Lebens zu ehren, die durch ihre künstlerischen Leistungen in ihrem Fachgebiet beispielhaft die deutsche bzw. internationale Unterhaltungskunst vertreten bzw. vertreten haben.

§ 2: Ausgestaltung des Ehrenpreises

Der Ehrenpreis besteht aus einer Trophäe mit einem silbernen Schild über den Titel des Preises, das Auszeichnungsjahr und den Namen des Preisträgers auf dem Gravursockel. Er wird zusammen mit einer Urkunde, die vom Schirmherrn des Internationalen Artistenmuseums und zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein muss, überreicht.

§ 3: Das Auswahlverfahren

Vorschlagsberechtigt sind in- und ausländische Bürger/innen, die ihren Antrag begründen und einen künstlerischen Lebenslauf des/r auszuzeichnenden Künstlers/in beilegen. Mit diesem Preis können nur Persönlichkeiten geehrt werden, die mindestens vier Jahrzehnte als Artisten, Entertainer, Magier, Sänger/in, Vortragskünstler oder Programmgestalter, Regisseur/in oder in einem anderen Fach der Unterhaltungskunst beispielgebend tätig sind oder waren.

§ 4: Verleihungsturnus

Die Auszeichnung hat während einer öffentlichen Veranstaltung durch ein Vorstandsmitglied, den Schirmherrn oder einen mit dem Artistenmuseum verbundenen Politiker zu erfolgen. Die Anzahl der Preisträger wird nicht begrenzt.

Berlin, den 23. November 2011

Der Vorstand des Fördervereins Internationales Artistenmuseum e.V.